Die ÖNORM B 1600 formuliert die grundlegenden Anforderungen an barrierefreies Bauen. Die ÖNORM B 1601 ist nur gemeinsam mit der ÖNORM B 1600 anzuwenden und beschreibt Maßnahmen, die über die Anforderungen der ÖNORM B 1600 hinausgehen. Sie gilt insbesondere für folgende spezielle Baulichkeiten (Neu-, Zu- oder Umbauten) für Menschen mit Behinderung oder alte Menschen: - wie z. B. Wohngemeinschaften, Wohnheime, betreubares Wohnen u. ä. - spezielle Wohnstätten, wie z. B. Tagesheimstätten, Seniorenwohnhäuser, Alten- und Pflegeheime u. ä. - sowie Gesundheitseinrichtungen wie Spitäler, Rehabilitationseinrichtungen, Arztpraxen, Therapieeinrichtungen - Arbeitsstätten, Bildungsstätten, wie integrative Betriebe, geschützte Werkstätten, Behindertenarbeitsplätze, Sonderpädagogische Einrichtungen u. ä.
Hinsichtlich der Kontraste fordert die Norm: „Für Sehbehinderte müssen stark kontrastierende visuelle Informationen vorgesehen werden. Der Farbkontrast sollte mindestens 30% des Schwarzweiß-Kontrastes (100%) betragen. Rot-Grün-Kombination sollte vermieden werden.“ Dies trifft u.a. hinsichtlich der Erkennbarkeit der Türen für die Türen bzw. Türumfassung, die Markierung eines Hindernisses, sowie Bodenmarkierungen zu.
Bei erhöhten Anforderungen wird ein Kontrast von 50% gefordert. Dies betrifft alle Warnelemente und schriftliche Informationen, wie z. B. für Piktogramme und Schriften, sowie die Erkennbarkeit und Markierung von Stufen und Treppen, die Markierung von Trittkanten und Kammplatten bei Fahrtreppen. „Bevorzugte Farbe für Beschriftungen und Symbole ist schwarz auf weißem oder gelbem Hintergrund. Bevorzugte Farbe für Stufenmarkierungen ist gelb auf dunklem Hintergrund. Bevorzugte Farben für Markierungen von Hindernissen sind rot-weiß-rot oder schwarz-gelb-schwarz mit je 10 cm Breite.“
Als Kontrast K (nach Michelson) wird der relative Leuchtdichteunterschied zwischen benachbarten Feldern bezeichnet. Für visuelle Informationen ist der wahrgenommene Helligkeitseindruck (die Leuchtdichte L) entscheidend.
Um Kontraste gut wahrnehmen zu können, ist u. a. eine angemessene Beleuchtung erforderlich. Ebenso wie zu geringe Beleuchtung kann eine zu intensive Beleuchtung (Blendung oder spiegelnde Reflexion) dazu führen, dass physikalische Kontraste vom Betrachter nicht entsprechend aufgenommen werden können. Glänzende Oberflächen erzeugen u. a. durch eine auf sie gerichtete Beleuchtung erhebliche Kontrastminderungen oder Blendungswirkungen.
Die Bestimmung der Kontraste kann anhand der Leuchtdichten (Hellbezugswert) der beiden Flächen erfolgen. Dabei ist die Leuchtdichte (Hellbezugswert) einer absolut schwarzen Fläche 0, jener einer absolut weissen Fläche 100. In der Praxis werden jedoch Leuchtdichten von 0 und 100 nie erreicht. Diese Form der Kontrastermittlung auf Basis der Hellbezugswerte ist nur für diffus reflektierende Oberflächen möglich, da sich deren Leuchtdichte proportional zum Reflexionsgrad verhält.
In der ÖNORM 1600 wird die Kontrastwertermittlung als Unterschied zwischen den Hellbezugswerten beschrieben.