
Die Welt, in der wir leben, ist eine Welt des Sehens. Fast 80 Prozent aller Informationen nehmen wir mit den Augen auf. Wenn sich die Sehkraft aus unterschiedlichsten Gründen vermindert – und das wird sie spätestens im Alter zunehmend und unaufhaltsam – wird die Selbstständigkeit der Betroffenen automatisch gravierend eingeschränkt. Die Relevanz visueller Barrierefreiheit steht damit außer Frage und zieht in allen öffentlichen Gebäuden ein Umdenken mit sich. So soll bis 2030 in Österreich der nationale Aktionsplan Behinderung 2023-2030 umgesetzt werden, der die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen verbessern soll. Die Bedürfnisse von Blinden und Seheingeschränkten spielen in eine wichtige Rolle.
Es geht darum, nicht nur Herkömmliches an die im Sehen eingeschränkte Nutzer anzupassen, sondern von Beginn an so zu planen und zu gestalten, dass die Bauten für betroffene Menschen ohne fremde Hilfe nutzbar, für alle komfortabel und damit nachhaltig sind. Dies gilt insbesondere für Einrichtungen des Gesundheitswesens, Senioreneinrichtungen, sonderpädagogische Einrichtungen, empfiehlt sich aber auch für alle öffentlichen Bauten und damit für Einrichtungen des Kultur- und Bildungswesens – also Museen, Theater, Kindergärten und Schulen – Verwaltungs- und Gerichtsgebäude, Verkaufs- und Gaststätten sowie Sport- und Freizeitstätten uvm.



























